Sieben Jahre wegen Kindesmissbrauchs
Ein 69 Jahre alter Mann aus Konz muss wegen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in 20 Fällen für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Am vergangenen Dienstag wurde der Mann vom Landgericht Trier zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren verurteilt. Daneben wurde seine anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit wird der Mann auch nach der Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe nicht wieder auf freien Fuß kommen.
Schon im März 2009 wurde der Mann vom Landgericht für schuldig befunden, einen zwölfjährigen Jungen im Juni 2007 insgesamt 20 Mal missbraucht zu haben. Er soll dem Kind nach dem Missbrauch jedes Mal fünf Euro gegeben haben. Damals lautete das Urteil auf acht Jahre Freiheitsstrafe - ohne anschließende Sicherungsverwahrung.
Der Angeklagte war allerdings zuvor einschlägig vorbestraft, sodass die Staatsanwaltschaft Revision gegen die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung einlegte. Im November 2009 gab der Bundesgerichtshof der Revision statt. Dies wurde damit begründet, dass die Kammer nicht ausreichend geprüft habe, ob bei dem Angeklagten ein Hang zur Begehung weiterer ähnlicher Straftaten vorliege. In der Folge hoben die Bundesrichter das Urteil auf. Der Fall wurde zur Festsetzung einer neuen Strafe an eine andere Kammer des Trierer Landgerichts zurückverwiesen.
Die Bundesrichter ließen keine Zweifel am Schuldspruch zu und wiesen daher eine Revision des Angeklagten gegen das ursprüngliche Urteil vor knapp zwei Wochen als unbegründet zurück. Das Urteil ist daher mit der Festsetzung des neuen Strafmaßes gleichzeitig rechtskräftig.
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